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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Canoidea – Stand 17.08.2026

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Hundeschule Canoidea,
Mathias Gorber, Rheinstraße 55, 76185 Karlsruhe, insbesondere für Einzeltraining, Stundenpakete,
Gruppentrainings, Welpengruppen, Alltags- und Trainingsgruppen, Themenkurse, Thementage sowie die
Schul- und Therapiebegleithundeausbildung.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Kursen, Ausbildungen, Gruppenstunden, Einzelstunden oder sonstigen Angeboten ist
verbindlich, sobald sie schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über ein Online-Buchungssystem oder in
sonstiger Weise erfolgt und von Canoidea bestätigt wurde oder die Leistung in Anspruch genommen wird.
Bei Buchungen über Drittanbieter oder Buchungsplattformen, insbesondere Kursifant, bleibt
Vertragspartner des Kunden Canoidea, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.


3. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der teilnehmende Hund gesund, ausreichend geimpft und
haftpflichtversichert ist. Canoidea kann entsprechende Nachweise verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, Canoidea vor Beginn der Teilnahme über Erkrankungen,
Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Ängste oder sonstige Besonderheiten des
Hundes vollständig zu informieren.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder erheblichem Gefährdungspotential können vom Training
ausgeschlossen werden.


4. Mitwirkungspflichten
Den Anweisungen der Trainer ist während des Unterrichts Folge zu leisten.
Der Kunde bleibt während des gesamten Trainings für seinen Hund verantwortlich. Dies gilt auch bei
Übungen unter Anleitung von Canoidea.
Canoidea schuldet keinen bestimmten Ausbildungserfolg.


5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung, Anmeldung oder individuellen Vereinbarung.
Die Vergütung wird nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger individueller Vereinbarung möglich.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Canoidea berechtigt, weitere Leistungen bis zum
vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen zurückzuhalten oder von einer Vorauszahlung
abhängig zu machen.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
Canoidea ist berechtigt, vor Beginn einer Leistung eine angemessene Vorauszahlung oder die vollständige
Zahlung der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern dies in der jeweiligen Ausschreibung oder
Rechnung vorgesehen ist.


6. Einzelstunden
Einzelstunden werden individuell vereinbart. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder
mündlich erfolgen.
Vereinbarte Einzelstunden sind verbindlich.
Eine kostenfreie Absage ist nur möglich, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
erfolgt.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen bleibt die Vergütung für die vereinbarte Einzelstunde geschuldet,
sofern Canoidea den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der
Nachweis gestattet, dass Canoidea überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten entsprechend für Teamchecks, Nachprüfungen und vergleichbare
einzeln vereinbarte Termine.


7. Stundenpakete
Stundenpakete, insbesondere 3er- und 5er-Pakete, sind innerhalb von zwölf Monaten ab Buchung in
Anspruch zu nehmen.
Nicht rechtzeitig vereinbarte oder nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf von zwölf Monaten, sofern
Canoidea die Inanspruchnahme der Stunden innerhalb dieses Zeitraums ermöglicht hat.
Eine Auszahlung nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.


8. Schul- und Therapiebegleithundeausbildung
Die Schul- und Therapiebegleithundeausbildung findet nach Maßgabe der jeweiligen Ausschreibung statt.
Umfang, Termine, Inhalte, Teilnahmevoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten ergeben sich aus dem
jeweiligen Unterrichtsvertrag und den Kursinformationen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung ist verbindlich.
Ein Teamcheck wird empfohlen. Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen
Ausschreibung.
Ein Rücktritt bis einschließlich 30 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn ist kostenfrei möglich. Erfolgt der
Rücktritt weniger als 30 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung bestehen.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Canoidea überhaupt kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann Canoidea den frei gewordenen Ausbildungsplatz anderweitig besetzen, werden hierdurch ersparte
Aufwendungen sowie anderweitig erzielte Einnahmen angerechnet. Soweit eine Ersatzteilnahme möglich
ist und tatsächlich erfolgt, reduziert sich die Zahlungspflicht entsprechend.
Bricht der Kunde die Ausbildung nach Beginn ab oder nimmt einzelne Termine nicht wahr, bleibt die
vereinbarte Vergütung geschuldet, sofern der Abbruch oder die Nichtteilnahme nicht von Canoidea zu
vertreten ist.


9. Zweithundausbildung
Die Zweithundausbildung erfolgt als verkürzte Ausbildung im Einzelunterricht.
Termine werden individuell vereinbart. Für Absagen gelten die Regelungen zu Einzelstunden entsprechend.


10. Welpengruppen
Für Welpengruppen gelten die jeweilige Ausschreibung und die vereinbarten Paketbestandteile.
Enthält ein Paket neben Gruppenteilnahmen auch Einzelstunden, sind diese innerhalb des angegebenen
Zeitraums zu vereinbaren.
Eine anteilige Auszahlung einzelner nicht genutzter Paketbestandteile erfolgt nicht, sofern Canoidea die
Teilnahme oder Inanspruchnahme ermöglicht hat.
Die Teilnahme an Welpengruppen ist grundsätzlich nur bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche des
Hundes möglich.
Nicht wahrgenommene Gruppenteilnahmen verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums.


11. Praktika
Praktika erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
Praktikanten nehmen ausschließlich beobachtend am Unterricht teil und erhalten keinerlei Weisungs- oder
Ausbildungsbefugnisse.
Ein eigener Hund darf nicht mitgebracht werden.
Ein Anspruch auf praktische Mitarbeit besteht nicht.
Aus der Teilnahme am Praktikum darf insbesondere nicht abgeleitet werden, eine Ausbildung bei Canoidea
absolviert oder eine entsprechende Qualifikation erworben zu haben.
Die Ausstellung einer Ausbildungs- oder Tätigkeitsbescheinigung erfolgt nur nach gesonderter
Vereinbarung.


12. Hausbesuche / Anfahrt
Für Hausbesuche bis einschließlich 30 km um den Betriebssitz wird eine Anfahrtspauschale von 30,00
EUR berechnet.
Für darüber hinausgehende Entfernungen erfolgt die Vergütung nach gesonderter Vereinbarung.


13. Alltags- und Trainingsgruppen / Abonnementmodelle
Abonnements berechtigen zur regelmäßigen Teilnahme an einer Gruppenstunde pro Woche zu dem
vereinbarten festen Termin.
Die Alltagsgruppe wird monatlich abgerechnet. Die Trainingsgruppe wird quartalsweise abgerechnet, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Quartal, wenn es
nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Kündigung der monatlichen Gruppen ist bis spätestens zum letzten Tag des Vormonats möglich.
Die Kündigung der quartalsweisen Trainingsgruppen ist bis spätestens zum Ende des laufenden Quartals
mit Wirkung zum nächsten Quartal möglich.
Mit Abschluss des Abonnements wird die regelmäßige Teilnahmemöglichkeit vergütet. Die Vergütung ist
daher unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an einzelnen Trainingseinheiten geschuldet.
Nimmt der Kunde an einzelnen Trainingsterminen nicht teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder
Nachholung.
Die Vergütung berücksichtigt, dass je nach Kalenderlage, Feiertagen, Urlaub, Fortbildungen, Krankheit,
Witterung oder sonstigen organisatorischen Gründen einzelne Termine ausfallen können. Einzelne Ausfälle
begründen keinen Erstattungsanspruch, sofern der Gesamtcharakter des Angebots nicht wesentlich
beeinträchtigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


14. Themenkurse, Thementage und Workshops
Themenkurse, Thementage und Workshops können insbesondere über die Homepage oder über
Buchungsplattformen gebucht werden.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn sie spätestens 24 Stunden vor Beginn erfolgt.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen bleibt die Vergütung geschuldet, sofern nicht ein geeigneter
Ersatzteilnehmer von der Warteliste nachrückt oder vom Teilnehmer gestellt wird, der die Teilnahme
übernimmt, und Canoidea hierdurch kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Dem Teilnehmer bleibt
ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Canoidea überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.


15. Absage durch Canoidea
Muss Canoidea einzelne Termine absagen, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
Kann der Kunde an dem Ersatztermin nicht teilnehmen, wird die Vergütung anteilig erstattet, soweit es sich
nicht um ein Abonnementmodell handelt.
Bei Abonnementmodellen sind einzelne Ausfälle bereits in die monatliche bzw. quartalsweise Vergütung
einkalkuliert.


16. Haftung
Canoidea haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Canoidea nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund
verursacht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Bestand einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung für den
teilnehmenden Hund.


17. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe-, Schulungs- oder Fortbildungszwecken erfolgen nur nach
gesonderter Einwilligung.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


18. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Canoidea vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt,
schuldet der Kunde im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag vorzeitig, wenn Canoidea die Dienstleistung
vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der
Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt
hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.


19. Datenschutz
Canoidea verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.


20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des
Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Karlsruhe.

 

 

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